Sportküstenschifferschein - SKS

Segeln in Küstengewässern oder chartern einer Segelyacht

Amtlicher, empfohlener Führerschein zum Führen von Yachten mit Antriebsmaschine und unter Segel in Küstengewässern (alle Meere bis 12 Seemeilen Abstand von der Festlandküste).
Der Sportküstenschifferschein - SKS ist vorgeschrieben zum Führen von gewerbsmäßig genutzten Sportbooten in den Küstengewässern.

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Zulassungsvoraussetzungen

  • ab 16 Jahren,
  • Besitz des SBF See,
  • Nachweis von 300 Seemeilen auf Yachten mit der jeweiligen Antriebsart in Küstengewässern.

Prüfung

Die Prüfung zum Sportküstenschifferschein - SKS besteht aus einer theoretischen (schriftlichen), ggf. mündlichen und einer praktischen Prüfung.

Theorie
In der theoretischen Prüfung müssen erweiterte Kenntnisse in folgenden Themenbereichen nachgewiesen werden:

  • Navigation
  • Seemannschaft
  • Schifffahrtsrecht
  • Wetterkunde

Sie besteht aus zwei Teilprüfungen: einem Fragebogen und einer mehrteiligen Navigationsaufgabe (Kartenaufgabe). Den zugrundeliegenden Fragenkatalog gibt es unter www.elwis.de.

Zur theoretischen Prüfung werden benötigt:

  • Übungskarte: deut. Seekarte D49 (INT 1463), Stand 2011, XII - Nordsee: Mündungen der Jade, Weser und Elbe
  • Karte 1/INT1
  • Begleitheft für die Kartenaufgaben im Fach Navigation für den Sportküstenschifferschein
  • Kursdreiecke, Zirkel, Bleistifte etc.


Praxis

In der praktischen Prüfung müssen die theoretischen Kenntnisse über das Führen einer Yacht in Küstengewässern umgesetzt und angewendet werden. Im Einzelnen werden gefordert:

Mit Antriebsmaschine und unter Segel

Pflichtaufgaben

  • Rettungsmanöver unter Segel
  • Rettungsmanöver mit Maschinenantrieb

Beide Pflichtaufgaben müssen mindestens im zweiten Versuch mit ausreichendem Ergebnis ausgeführt werden.

Sonstige Aufgaben

  • Seemannschaft/Fertigkeiten
    Prüfung der Seetüchtigkeit einer Yacht einschlich der Sicherheitsausrüstung und deren Handhabung, Anwenden von Leinen beim An- und Ablegen, sicherer Umgang mit Tauwerk
  • Wetterkunde
    Ablesen der Wetterinstrumente Thermometer und Barometer, Beurteilen der Wetterlage und –entwicklung am Ort und zum Zeitpunkt der Prüfung
  • Navigation
    Bestimmung von Kursen und des Schiffsortes unter Anwendung der terrestrischen und elektronischen Navigation, Arbeiten mit dem Steuerkompass und/oder Handpeilkompass
  • Motor, elektrische Anlage und Gasanlage
    Kontrolle und Starten, Bedienung, Störungen
  • Seemannschaft/Manöver
    Mit Antriebsmaschine: An- und/oder Ablegen, Drehen und/oder Aufstoppen auf engem Raum, Vorbereitung der Yacht für das Ein- und Auslaufen, Steuern nach Kompass und festen Seezeichen/Landmarken, Durchführen eines Ankermanövers
    Unter Segel: Steuern nach Kompass und festen Seezeichen/Landmarken, Segelsetzen/Segelbergen in Fahrt, Einreffen und/oder Ausreffen in Fahrt, Beidrehen und/oder Aufschießer fahren, Wenden und/oder Halsen, Steuern verschiedener Kurse zum Wind

Von den "Sonstigen Aufgaben" müssen von maximal fünf mindestens drei im zweiten Versuch mit ausreichendem Ergebnis ausgeführt werden.

Antriebsmaschine

Wird der Sportküstenschifferschein - SKS nur mit Antriebsmaschine angestrebt, werden die oben beschriebenen Manöver unter Segel nicht geprüft.