Neue Sportbootführerscheinverordnung

Ein Sportbootführerschein für Binnen- und Seeschifffahrtsstraßen

Ab 1. Mai soll eine neue Sportbootführerscheinverordnung in Kraft treten. Was ändert sich?

  • Sportbootführerscheinverordnungen Binnen und See werden zusammengelegt.
  • Der neue Sportbootführerschein soll im Scheckkartenformat ausgegeben werden.
  • Prüfungsunterlagen können noch bis zu einer Woche vor der Prüfung eingereicht werden.
  • Eine Wiederholungsprüfung kann ohne Wartezeit am nächsten Tag absolviert werden, eine vierwöchige Wartezeit ist nicht mehr notwendig.
  • Die Gebühren werden transparenter und Raum- und Reisekosten sind in den Prüfungsgebühren enthalten

Ein Sportbootführerschein

Es gibt künftig keine zwei unterschiedlichen Lizenzen mehr für Binnen und See, sondern eine Karte, auf welcher die Antriebsart – Segel / Motor – und der Geltungsbereich vermerkt sind, Binnen- oder Seeschifffahrtsstraßen.

Prüfungsinhalte

Inhaltlich wird sich in den Prüfungen nichts ändern, es geht nur um das äußere Erscheinungsbild der Sportbootführerscheine. Weiterhin werden die Teile Motor und Segel im Binnenbereich und Seebereich geprüft. Allerdings wurden einige Vereinfachungen in der Beantragung der Prüfung beschlossen. Beispielsweise können Prüfungsunterlagen noch eine Woche vor der Prüfung eingereicht werden (bisher zwei Wochen) und jede Prüfung kann in Theorie und Praxis getrennt werden. Das bedeutet, dass die Prüfung für die Seeschifffahrtstraßen im theoretischen Teil im Winterhalbjahr abgenommen werden kann und der praktische Teil im Frühjahr. Bislang musste hier alles an einem Tag geprüft werden. Außerdem wird das ärztliche Zeugnis vereinfacht. 

Scheckkartenformat

Wie beim Autoführerschein wird ein Scheckkartenformat des Sportbootführerscheins eingeführt. Außerdem soll langfristig auch der Erwerb weiterer amtlicher Segelscheine wie SSS und SKS darauf eingetragen werden. Alte Scheine behalten ihre Gültigkeit, es gibt keine Pflicht zum Umtausch der alten Scheine.

Kosten

Mit Inkrafttreten der Sportbootführerscheinverordnung gelten auch die neuen Prüfungsgebühren und Nebenkosten. In den Prüfungsgebühren sind die Nebenkosten für Raum- und Reisekosten, sowie die Mehrwertsteuer bereits enthalten. Für das Auslandsprüfungen sind die Nebenkosten ebenfalls pauschalisiert worden.

Zu den neuen Prüfungsgebühren

Altersgrenze

Die Ausnahme von der Fahrerlaubnispflicht bei einer Motorleistung von weniger als 15 PS soll in Zukunft ohne Altersbegrenzung gelten, d.h. es können Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren ohne Führerschein ein Boot bis 15 PS Leistung fahren. Nach wie vor sind jedoch die Eltern für die Beaufsichtigung verantwortlich.

Auslandsprüfung

Der Sportbootführerschein See darf künftig auch im Ausland abgeprüft werden.

Neuregelung Begriff "Sportboot"und Längenbegrenzung

Hierbei wurde der Schwerpunkt in der Definition auf den Verwendungszweck gelegt und weniger auf die Erscheinungsform des Bootes.

„Ein Sportboot ist ein Wasserfahrzeug, das für Sport- und Freizeitzwecke gebaut worden ist und auch dafür verwendet wird“. Damit gelten Hausboote, sofern sie für Freizeitzwecke verwendet werden, auch zu den Sportbooten.

Der Sportbootführerschein Binnen gilt künftig bis 20 Meter Schiffslänge, außer auf dem Rhein nach wie vor bis 15 Meter. Im Seebereich gibt es keine Längenbegrenzung.

SKS und SSS

In den Durchführungsrichtlinien für den Sportküstenschifferschein (SKS) und den Sportseeschifferschein (SSS) gelten schon einige Neuregelungen. Beispielsweise unterscheiden sich die Rettungsmanöver unter Motor und unter Segeln stärker voneinander als bisher. Beim Sportküstenschifferschein muss jeder Bewerber das Rettungsmanöver sowohl  unter Segeln als auch mit Maschinenunterstützung fahren und das An- und Ablegen mit Antriebsmaschine und die Segelmanöver Wende, Halse und Beidrehen als Pflichtmanöver zeigen.

Beim Sportseeschifferschein wird ein Notfallmanagement geprüft. Beim Rettungsmanöver beispielsweise ist die Creweinteilung und die Wahl des Manövers im Einzelfall zu begründen, d.h. es wird auf die Organisation und die Führung der Crew in einer vorgegebenen Notsituation eingegangen. Das kann etwa Feuer an Bord sein, ein Wassereinbruch, plötzlich auftretende Krankheit, Grundberührung, Not-Schleppen, Ruder- oder Mastbruch oder ein anderer großer Schaden.

Änderungen im Fragekatalog

Mit Inkrafttreten der neuen Sportbootführerscheinverordnung entsteht auch die Erfordernis der Änderung des Fragenkatalogs. Im See-Bereich handelt es sich allerdings nur um begriffliche Änderungen, welche über nachfolgenden Link aufgerufen werden können. Im Binnen-Bereich gibt es einige fachliche Änderungen, wie die Änderung der Länge von weniger als 20m.

Diese Änderungen werden aus redaktionellen Gründen erst zum 31. Mai 2017 veröffentlicht. Einen Tag später treten sie in Kraft. Die neuen Fragebögen können voraussichtlich aber schon ab dem Inkrafttreten der neuen Verordnung genutzt werden.

Neue Binnen und See Fragen

Fazit

Die bislang geltenden Verordnungen und Gültigkeitsbereiche werden kaum verändert, einzig die Durchführung und Beantragung der Prüfungen werden sich vereinfachen, dafür aber wahrscheinlich teurer.
Praktisch wird die Einführung des Scheckkartenformats für einen Sportbootführerschein sein. Weiterhin dass alle Prüfungen in Theorie und Praxis terminlich getrennt werden können und dies für einige Bewerber die Vorbereitung auf die Theorieprüfung zukünftig auch im Winterhalbjahr vereinfachen wird.