Motorbootfahren nahe der Küste: Sportbootführerschein mit dem Geltungsbereich Seeschifffahrtsstraßen (SBF See)

Sportbootführerschein See – Deine Grundlage für sicheres Fahren auf See

Der SBF See ist die amtliche Fahrerlaubnis zum Führen von Sportbooten unter Motor auf den Seeschifffahrtsstraßen – bis zu 3 Seemeilen vor der Küste.
Er ist verpflichtend für alle Boote mit einer Motorleistung von mehr als 11,03 kW (15 PS).

Damit schaffst du die rechtliche und praktische Grundlage, dich sicher und verantwortungsvoll auf See zu bewegen.

Für gewerblich genutzte Sportboote gilt der SBF See ebenfalls als Voraussetzung.
Mit entsprechender Genehmigung kannst du damit Boote auch gewerblich bis zu 300 Meter Abstand vom Ufer führen.

Das Entscheidende:
Du erfüllst nicht nur die Vorschriften – du gewinnst die Sicherheit, dein Boot auch auf See souverän zu beherrschen.

Kurse zum Sportbootführerschein See:

  • SBF See 390 €

    Motorbootkurs zum Sportbootführerschein Seeschifffahrtstraßen

  • Kombikurs 540 €

    SBF für Seeschifffahrtsstraßen + SBF für Binnenschifffahrtsstraßen Motor

Prüfung

Die Prüfung zum Sportbootführerschein für Seeschifffahrtsstraßen (SBF See) besteht aus einem theoretischen (schriftlichen) und einem praktischen Teil. Aufgrund des modularen Aufbaus des Sportbootführerschein-Systems können bereits erworbene Befähigungsnachweise ggf. zu einer Befreiung von Prüfungsteilen führen.

Theorie

In der theoretischen Prüfung müssen ausreichende Kenntnisse in folgenden Themenbereichen nachgewiesen werden:

  • Navigation
  • Seemannschaft
  • Seeschifffahrtsrecht
  • Wetterkunde
  • Fahrzeugkunde


Dazu müssen ein Multiple-Choice-Fragebogen und eine mehrteilige Navigationsaufgabe (Kartenaufgabe) bearbeitet werden. Den zugrundeliegenden Fragenkatalog mit Basisfragen, spezifischen Fragen See und den Navigationsaufgaben gibt es unter www.elwis.de.

Zur theoretischen Prüfung erlaubte Hilfsmittel:

  • Navigationsdreieck, Anlegedreieck, Zirkel, Doppellineal, Portland Plotter, Bleistift


In Ausnahmefällen ist die schriftliche Prüfung auch als mündliche Prüfung möglich. Zu diesen Ausnahmefällen zählen eine Legasthenie oder nicht ausreichende Deutschkenntnisse, was durch die Vorlage geeigneter Unterlagen wie Atteste, ärztliche Bescheinigungen, Schulzeugnisse oder Gutachten glaubhaft gemacht werden muss. Die mündliche Prüfung muss bereits mit dem Antrag auf Zulassung zur Prüfung beantragt werden. Nähere Informationen dazu erteilt auch der Prüfungsausschuss in Ihrer Nähe.

Praxis

In der praktischen Prüfung müssen die theoretischen Kenntnisse auf einem motorisierten Sportboot umgesetzt und angewendet werden. Im Einzelnen werden gefordert:

  • Pflichtmanöver: Ablegen, Anlegen, Rettungsmanöver, Fahren nach Kompass, Peilen
    (von fünf gestellten Aufgaben müssen fünf mit ausreichendem Ergebnis ausgeführt werden).
  • sonstige Manöver: Kursgerechtes Aufstoppen, Wenden auf engem Raum, Fahren nach Schifffahrtszeichen/Landmarken, Anlegen einer/s Rettungsweste/Sicherheitsgurts, Manöverschallsignale
    (von drei gestellten Aufgaben müssen zwei mit ausreichendem Ergebnis ausgeführt werden).
  • Knoten: Achtknoten, Kreuzknoten, Palstek, Einfacher Schotstek, Doppelter Schotstek, Stopperstek, Webleinstek, Webleinstek auf Slip, Rundtörn mit zwei halben Schlägen, Belegen einer Klampe mit Kopfschlag
    (von maximal sieben gestellten Knoten müssen sechs mit ausreichendem Ergebnis ausgeführt und deren Verwendung erklärt werden).

 

Zur ausreichenden Ausführung der Aufgaben sind jeweils maximal zwei Versuche erlaubt.