Jüngstensegelschein

Der frühe Einstieg in den Segelsport

Befähigungsnachweis zum Führen von altersgerechten Segelbooten sowie zur Teilnahme an Regatten, welche für Jüngstensegelscheininhaber ausgeschrieben sind. Der Jüngstensegelschein ist nicht amtlich und besitzt daher keine gesetzliche Gültigkeit.

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Zulassungsvoraussetzungen

  • Vollendung des siebenten Lebensjahres
  • Zustimmung der gesetzlichen Vertreter
  • Deutsches Jugendschwimmabzeichen in Bronze, beziehungsweise 15 Minuten Dauerschwimmen im schwimmtiefen Wasser

Prüfung

Die Prüfung zum Jüngstensegelschein besteht aus einer mündlichen und einer praktischen Prüfung.

Theorie
In der theoretischen Prüfung müssen ausreichende Kenntnisse in folgenden Themenbereichen nachgewiesen werden:

  • Behandlung der Segel
  • Knoten
  • einfacher Takling
  • Kenntnis der Verkehrsvorschriften des örtlichen Jüngstenreviers
  • Grundkenntnisse der Wettsegelbestimmungen beziehungsweise des Verhaltens gegenüber Fahrzeugen in einer Regatta


Praxis

In der praktischen Prüfung müssen die theoretischen Kenntnisse auf einem Sportboot umgesetzt und angewendet werden. Es sind verschiedene Manöver (u. a. das Rettungsmanöver) und Knoten vorzuführen.

Die Prüfung zum Jüngstensegelschein wird durch den den Segellehrer am Kursende abgenommen.