Kindersegelkurs in den großen Ferien an der Wasserstation unserer Segelschule.
Montag bis Freitag von 10 bis 16 Uhr, 2 Wochen (10 Tage)
Allgemeine Geschäftsbedingungen Segelschule
§ 1 Anmeldung
Durch seine Unterschrift erklärt der Anmeldende, an dem durch Ankreuzen ausgesuchten Kurs teilzunehmen. Die Anmeldung gilt jeweils nur für einen Kurs, der durch das Datum des Kursbeginns bezeichnet wird und ist nicht übertragbar.
§ 2 Gesundheit
Mit der Anmeldung bestätigt der Teilnehmer, das er organisch gesund ist, die Bedingungen des Freischwimmerzeugnisses erfüllt und an keiner ansteckenden Krankheit leidet.
§ 3 Ausbildungsvertrag
Wird die Anmeldung nicht innerhalb von 10 Tagen von der Yachtsportschule schriftlich abgelehnt, ist zwischen dem Anmeldenden und der Yachtsportschule ein Ausbildungsvertrag zustande gekommen, der umseitig nach Art und Beginn näher bezeichnet ist. Aus diesem Vertrag haften beide Seiten für die Erfüllung ihrer Verpflichtungen. Die Anmeldegebühr besteht aus einer Anzahlung der Kursgebühr in Höhe von 50 €.
§ 4 Ersatzansprüche
Sollte ein Kurs, den die Yachtsportschule zu vertreten hat, nicht abgehalten werden können, so ist die gezahlte Kursgebühr sofort zurückzuerstatten. Einen angebotenen Ersatzkurs muss der Anmeldende nicht annehmen. Weitere Ersatzansprüche bestehen nicht.
§ 5 Kursgebühr
Die Kursgebühr wird am 1. Kurstag spätestens fällig. Sie kann bis zu diesem Zeitpunkt bar oder mit einem Scheck bezahlt werden oder auf das Konto der Yachtsportschule Michael Weber überwiesen werden.
Der Kursteilnehmer bleibt zur Zahlung der Kursgebühr auch dann verpflichtet, wenn er nicht am Kurs teilnehmen kann oder diesen vor der Prüfung abbricht, es sei denn, die Yachtsportschule träfe hieran ein Verschulden
§ 6 Prüfungstermine
Der Kursteilnehmer ist in der Wahl der Prüfungstermine, die die Yachtsportschule für den entsprechenden Kurs vorschlägt, frei. Einer der vorgeschlagenen Termine muss jedoch gewählt werden. In begründeten Fällen kann ein zusätzlicher Ausweichtermin genannt werden. Sie müssen jedoch vor dem letzten vorgeschlagenen Prüfungstermin liegen.
§ 7 Vorprüfung
Jeder Teilnehmer verpflichtet sich, an einer internen Vorprüfung teilzunehmen, auf der die Prüfungseignung getestet wird. Die Yachtsportschule kann bei Nichtbestehen dieser Vorprüfung den Kursteilnehmer von der offiziellen Prüfung zurückstellen, bis durch erneutes Praxistraining die Vorprüfung erfolgreich durchgeführt wird.
§ 8 Gültigkeit, Vertragslaufzeit
Die im Block gezahlten Übungsstunden haben ab Beginn der ersten Ausbildungsstunde ein Jahr Gültigkeit.
§ 9 elektronische Buchungssystem, Stornofristen
Die vereinbarten Ausbildungsstunden müssen spätestens 7 Tage vor dem gebuchten Termin im elektronischen Buchungssystem (Internet) abgesagt werden.
§ 10 Prüfungsfahrten, Prüfungsgebühr
Die Prüfungsfahrten mit dem Segel- und Motorboot sind in den Kursen 1 - 6 einmalig enthalten. Die Prüfungsgebühr an die Prüfungskommission trägt der Teilnehmer.
§ 12 Prüfungsabsage
Versäumt ein Teilnehmer die Prüfung oder wird die Prüfung verspätet (innerhalb 7 Tage vor Prüfungstermin) abgesagt, entstehen erneut die Gebühren zur Anmeldung und Durchführung der Prüfung in Höhe von 30 € (Segelprüfung) bzw. 50 € (Motorbootprüfung). Das Gleiche gilt, wenn durch fehlende oder unvollständige Prüfungs-Unterlagen der Teilnehmer von der Prüfungskommission nicht zugelassen wird.
§ 13 Haftung
Die Segelschule haftet nicht für Unterbrechungen der Ausbildung und Prüfungsabnahme, die nicht durch sie zu vertreten bzw. verursacht worden sind
§ 14 Versicherung
Der Kursteilnehmer ist durch die Yachtsportschule haftpflichtversichert. Schäden, die an den Schulungsbooten grob fahrlässig oder vorsätzlich durch den Kursteilnehmer verursacht werden, sind von diesem zu ersetzen.
Die Teilnahme an der Praxisausbildung erfolgt auf eigene Gefahr. Für Schäden an Gesundheit und Eigentum haftet die Yachtsportschule nicht.
§ 15 Datenspeicherung
Im Rahmen unserer EDV speichern wir Ihre personenbezogenen Daten unter Berücksichtigung der gesetzlichen Bestimmungen. Eine Weitergabe der Daten an Dritte ist ausgeschlossen. Der Kursteilnehmer erklärt sich bis auf Widerruf mit der Zusendung von Infomaterial und Newsletter einverstanden
§ 16 Preisliste
Kursgebühr laut am Tage der Anmeldung gültiger, in den Büroräumen ausliegender Preisliste.
Alle Praxisstunden werden mit zwei Schülern pro Boot / Stunden durchgeführt
Vertragsbedingungen Club Berlin segelt
§ 1 Gegenstand
Für Ihre Mitgliedschaft im Club Berlin segelt gelten die nachfolgenden Vertragsbedingungen.
Vertragspartner des Clubmitgliedes (Antragsteller) ist die Segelschule Weber.
§ 2 Mitgliedschaft
Mitglied im Club Berlin segelt kann jede Person werden, die das 16. Lebensjahr vollendet hat. Voraussetzung für die Mitgliedschaft ist der SBF Binnen Segel. Bei Minderjährigen ist die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters erforderlich.
§ 3 Beginn der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft beginnt mit der Annahme des Club-Antrages durch Segelschule Weber. Ein Rechtsanspruch auf Zulassung zur Teilnahme am Club Berlin segelt besteht nicht. Segelschule Weber behält sich vor, einen Mitgliedschaftsantrag abzulehnen.
§ 4 Mitgliedschaftsdauer, Kündigung des Vertrages
Die Mitgliedschaft wird auf 1 Jahr fest geschlossen. Die Mitgliedschaft endet automatisch, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf. Soll die Mitgliedschaft nach Ablauf fortgesetzt werden, muss diese
erneut beantragt werden.
Die Segelschule hat das Recht, den Vertrag fristlos und ohne Ersatzansprüche seitens des Unterzeichnenden zu kündigen, wenn:
a) Boote und Einrichtungen der Segelschule vom Unterzeichnenden schuldhaft beschädigt bzw. nicht
sorgfältig behandelt werden,
b) durch unkameradschaftliches Verhalten des/der Unterzeichnenden das besondere Vertrauensverhältnis, das sich aus diesem Vertrag ergibt, empfindlich gestört wird,
c) bei Rückstand der fälligen Gebühr.
§ 5 Mitgliedsbeitrag
Der Mitgliedsbeitrag beträgt für die Berlin segelt Card 150 Euro für den Mitgliedschaftszeitraum von einem Jahr ab Eintritt und ist durch das Clubmitglied einmalig zu bezahlen.
Der Mitgliedsbeitrag beträgt für die Berlin segelt Card Premium 300 Euro für den Mitgliedschaftszeitraum von einem Jahr ab Eintritt und ist durch das Clubmitglied einmalig zu bezahlen.
§ 6 Die Club Card
Bei Antragsannahme erhält das Club Mitglied eine persönliche Club Karte. Die Club Mitgliedschaft berechtigt zur Nutzung der Club Vorteile für Anmietungen der Boote und Sonderveranstaltungen während der Dauer der Mitgliedschaft. Im Segelschulrestaurant „Captains´Inn“ erhalten Karteninhaber 10 % Rabatt auf alle Angebote der Speisekarte. Die Club Karte ist nicht übertragbar.
Nach schriftlichem Einverständnis des Mitgliedes werden auf der internen Clubseite der Homepage die Kontaktdaten veröffentlicht.
§ 6 Leistungen
Berlin segelt Card
Enthält 5er Karte Ixylon (5 x 3 Stunden Boots-Charter mit max. 3 Personen), weitere Chartereinheiten zum ermäßigten Preis von 25 Euro und ermäßigten Eintritt bei allen Seminaren, Kinoabenden und Informationsveranstaltungen. Es kann zusätzlich am After Work Sailing (jeden Donnerstag innerhalb der Saison mit einer Ixylon) für 10 Euro teilgenommen werden, ein Freund kann ebenfalls für 10 Euro mitsegeln.
Eine Ixylon kann im Online Buchungsportal an allen Kurstagen der Segelschule reserviert werden.
Bei der Teilnahme an den schuleigenen Regatten zum Ixylon Challenge Cup benötigen Steuermann und Vorschoter die Berlin segelt Card. Das Wettfahrtprogramm findet im zweiwöchigen Rhythmus sonntags in den Monaten Mai – September von 13 – 16 Uhr statt.
Berlin segelt Card Premium
Enthält 5er Karte Sprinto* (5 x 3 Stunden Boots-Charter mit max. 5 Personen), weitere Chartereinheiten zum ermäßigten Preis von 50 Euro und ermäßigten Eintritt bei allen Seminaren, Kinoabenden und Informationsveranstaltungen. Es kann zusätzlich am After Work Sailing (jeden Donnerstag innerhalb der Saison mit einer Sprinto) für 10 Euro teilgenommen werden, Freunde und Bekannte können ebenfalls für 10 Euro pro Person mitsegeln.
Die Reservierung der Sprinto erfolgt telefonisch oder per Mail, an allen Tagen zwischen 10 – 19 Uhr.
Mitglieder der Premium Card können nach vorheriger Anmeldung Match Races untereinander segeln. Eine Regattaleitung mit Schiedsrichterboot wird von der Segelschule für 30 Euro pro Team und 3 Matches gestellt.
*nach kostenpflichtiger Einweisung
Vertragsbedingungen Boots-Charter
§ 1 Haftung
Soweit nicht identisch, haften Charterer und Schiffsführer als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus diesem Vertrag. Der Charterer haftet dem Vercharterer für alle Crewmitglieder wie für vertragliche Erfüllungsgehilfen. Der Charterer haftet für alle Schäden, die nicht über die Versicherung reguliert werden können. Der Charterer übernimmt das Boot auf eigene Verantwortung. Der Vercharterer haftet weder für ihn noch für andere Personen an Bord. Soweit der Vercharterer für vom Charterer zu vertretende Handlungen oder Unterlassungen von Dritten haftbar gemacht werden sollte, stellt der Charterer den Vercharterer von allen rechtlichen Folgen frei.
Ist dem Vercharterer, aus welchen Gründen immer, die Übergabe zum vereinbarten Zeitpunkt nicht möglich, so ist er berechtigt, ein Boot desselben oder ähnlichen Typs zur Übergabe anzubieten. Weitere Ersatzansprüche bestehen nicht.
§ 2 Sorgfaltspflicht des Charterers
Der Charterer muss vor Antritt der Fahrt Boot und Ausrüstung gründlich überprüfen. Mängel sind zu protokollieren und vom Übergeber unterzeichnen zu lassen. Der Charterer verpflichtet sich, das Boot wieder sauber zu übergeben. Weiterhin verpflichtet sich der Charterer, keine gewerbliche Personenbeförderung zu betreiben, das Boot nicht an Dritte weiterzugeben, an keinen Wettfahrten (außer der schuleigenen Regatta) teilzunehmen, Schleppfahrten nur im Notfall vorzunehmen, an dem Boot und an der Ausrüstung nichts zu verändern, die gesetzlichen Bestimmungen zu beachten sowie bei Windstärken über 6 Bft. (Sprinto) und 5 Bft (Ixylon) einen sicheren Hafen oder Bucht nicht zu verlassen.
§ 3 Unfälle und Schäden
Unfälle und/oder Beschädigungen müssen dem Vercharterer oder einer von ihm beauftragten Person sofort und umgehend mitgeteilt werden. Innerhalb einer Woche nach Schadenereignis ist ein schriftlicher Bericht unterschrieben an den Vercharterer einzureichen.
Das Boot ist haftpflichtversichert. Der Charterer haftet während der Charterzeit für alle Schäden am Boot und für den Verlust von Ausrüstungsgegenständen, unabhängig von der Frage des Verschuldens, mit einer Selbstbeteiligung von 200,- € (Ixylon) bzw. 500,- € (Sprintos). Ausgenommen sind Schäden, die durch grob fahrlässiges Verhalten des Charterers entstanden sind. In diesem Fall haftet der Charterer in voller Höhe des entstandenen Schadens.
Segelschule Weber empfiehlt das VDWS-Safetytool als Versicherungsschutz, welches vor Ort abgeschlossen werden kann. Dieses Safetytool bietet ein Jahr weltweiten Kasko-, Haftpflicht- und Unfallschutz für 39,- €.
§ 4 Bootsübergabe und Rückgabe
Das Boot muss vom Vercharterer auslaufklar übergeben werden. Das Boot gilt dann als auslaufklar, wenn der Charterer mit Besatzung an Bord kann und keine wesentliche Bordeinrichtung in seiner Funktionsfähigkeit beeinträchtigt ist oder fehlt. Die Rückgabe des Bootes durch den Charterer gilt dann als abgeschlossen, wenn es gereinigt, überprüft im vereinbarten Übergabehafen an den Vercharterer übergeben wird.
Bitte beachten Sie die gesonderten Rabatte für aufeinander aufbauende Kurse innerhalb eines Jahres.
Für weitere Auskünfte stehen wir Ihnen gern auch unter (030) 324 07 39 zur Verfügung.