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SPRECHFUNKZEUGNISSE

 

 

UKW Sprechfunkzeugnis Binnen (UBI)

Die Teilnahme am Binnenschifffahrtsfunk erfordert wegen der vollkommen unterschiedlichen Betriebs- und Sprechfunkverfahren im See- und Binnenschifffahrtsfunk eine zusätzliche Qualifikation. Das UKW-Sprechfunkzeugnis BINNEN (UBI) berechtigt zur Teilnahme am Binnenschifffahrtsfunk, erlaubt aber nicht die Teilnahme am weltweiten Seenot- und Sicherheitssystem GMDSS im Bereich des Seefunks.

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Beschränkt Gültiges Funkbetriebszeugnis SRC 
(Short Range Certificate)

Das Global Maritime Distress an Safety System (GMDSS) ist ein weltweites Seenot- und Sicherheitssystem. Es bietet erhöhte Sicherheit auf See durch Nutzung von terrestrischen Seefunk und Satellitenfunk. Durch Verwendung des digitalen Selektivrufs (DSC) ist eine automatische Alarmierung mit Übermittlung der Notposition und Kennung der Seefunkstelle im Seenotfall schnell und ohne Sprachschwierigkeiten gewährleistet.
Bevor eine entsprechende DSC-Seefunkanlage an Bord in Betrieb genommen werden darf, schreiben die Radio Regulations eine Frequenzzuteilung sowie bei Bedienung der Anlage ein entsprechendes, der Funkanlage angemessenes Funkzeugnis vor. Neben dem bisherigen „Beschränkt Gültigen Betriebszeugnis für Funker“, das für die gewerbliche Schifffahrt neuerdings auf 5 Jahre befristet wird, ist für den Freizeitskipper nun das Short Range Certificate (SRC) lebenslang gültig und in den Radio Regulations weltweit neu geregelt worden.
Das SRC berechtigt im Seefunk zum Bedienen aller UKW-DSC-Funkanlagen auf nicht ausrüstungspflichtigen Schiffen weltweit. Die praktische Verkehrsabwicklung (Prüfung) erfolgt in englischer Sprache (Standardvokabular). Es berechtigt nicht zur Teilnahme am Binnenschifffahrtsfunk.

Kursinhalt zum Erwerb des SRC:

  • Überblick GMDSS (Weltweites Seenot und Sicherheitsfunksystem
  • Internationale sowie nationale Vorschriften / Verträge / Gesetze / Verordnungen
  • Einfache technische Zusammenhänge – Antennen, Batterien, Frequenzen
  • Benutzung von Dienstbehelfen wie Jachtfunkdienst, Seefahrtstandardvokabular usw.
  • Betriebsverfahren im GMDSS auf Ultrakurzwellen
  • Seenot / Dringlichkeits- / Sicherheitsverkehr im Sprechfunkverfahren
  • Eingehende praktische Übungen an DSC-UKW-Seefunkgeräten.

Das UBI oder SRC kann nach Vollendung des 16 Lebensjahres erworben werden.

Die hier genannten Prüfungsinhalte werden im Unterricht von den Schülern mit praktischen Übungen erarbeitet. In der letzten Stunde vor der Prüfung wird eine Prüfungssimulation mit schriftlichem und praktischem Test durchgeführt.
Die Schulung erfolgt an den original Prüfungsgeräten und kann somit bei einer ausreichend großen Gruppe von Prüflingen auch in einer schulinternen Prüfung in den eigenen Ausbildungsräumen durchgeführt werden.

Anmeldung

Die Anmeldung zur Prüfung übernimmt die Yachtsportschule, wenn folgende Unterlagen 14 Tage vor dem Prüfungstermin komplett eingegangen sind:

  • ausgefüllte Antragsformular,
  • Ablichtung des gültigen Personalausweises,
  • zwei Passbilder

 

 

UKW Sprechfunkzeugnis Binnen, Kursgebühr 200 €

 

 

 

 

 

Beschränkt Gültiges Funkbetriebszeugnis 
Kursgebühr 200 €

 

Beide Funkzeugnisse zusammen (Binnen und See) 
Kursgebühr 300 €.

Die Kursgebühren reduzieren sich um 20 %, wenn zusätzlich eine Ausbildung zu einem Sportbootführerschein Binnen, See oder einer Skipperausbildung gebucht wird.